Regeln sind nicht hinderlich, 
sondern für unsere Welt hilfreich.

I. Präambel

Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften erkennen ihre soziale Verantwortlichkeit an. Insbesondere tragen sämtliche am Beschaffungsprozess Beteiligten als Mittler zwischen der Gruppe und den eigenen Gesellschaften und den Anbietern auf den jeweiligen Beschaffungsmärkten Verantwortung gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Prime Work Services und ihren Gesellschaften. Das Handeln orientiert sich insbesondere an den Werten der Integrität und Fairness.

Unser Code of Conduct ist ein freiwilliger Kodex, der unserem Interesse an fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck verleihen soll.

Er gilt für unsere Unternehmensführung sowie für unsere Mitarbeiter und soll als Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Prime Work Services und ihrer Gesellschaften dienen. Die in diesem Code of Conduct beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen des UN Global Compact (als Anhang unter Punkt V), den ILO-Konventionen, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen. Die nachfolgenden Ziffern II bis V bilden Mindeststandards und sollen Situationen vorbeugen, die die Integrität unserer Unternehmen und unserer Mitarbeiter in Frage stellen können. Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften beachtet die Grundsätze des Global Compact und wirken in ihrer Geschäftsführung auf deren Zielerreichung hin.

II. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz

Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften verpflichten sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Das heißt, dass wir uns verpflichten, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen des Landes, in denen wir tätig sind, zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

III. Korruption/Kartellrecht/Zwangsarbeit/Kinderarbeit

a) Korruption
Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen werden die Interessen der Prime Work Services und ihrer Gesellschaften und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und (Kauf-)Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:

Straftaten im Zusammenhang mit Amtsträgern:
Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum) durch Prime Work Services, ihren Gesellschaften und dessen Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für die Prime Work Services und ihren Gesellschaften, sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt.

Straftaten im Geschäftsverkehr:
Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften legen ihren Mitarbeitern auf, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen.

Geschäftsführung und Mitarbeiter der Prime Work Services und ihren Gesellschaften dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen. Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften können eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen der eigenen Unternehmen wie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden.

b) Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Kartellrecht)
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften achtet den fairen Wettbewerb: Wir halten die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung). Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, stellt die Prime Work Services und ihre Gesellschaften ihren Mitarbeiter ein Meldesystem zur Verfügung, über die in Zweifelsfragen dazu – auch anonym – die Geschäftsleitung kontaktiert werden kann.

c) Zwangsarbeit und Menschenhandel
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften lehnen jegliche Form von Zwangsarbeit und Menschenhandel ab.

d) Kinderarbeit
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften beachtet die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Wir verpflichten uns insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

IV. Grundsätze zur sozialen Verantwortung

a) Menschenrechte
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften respektieren und unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

b) Diskriminierung
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften verpflichten sich, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegenzutreten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

c) Gesundheitsschutz
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Wir unterstützen eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

d) Faire Arbeitsbedingungen
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften achten das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze.

e) Umweltschutz
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften sind dem Ziel des Umweltschutzes für die heutigen und künftigen Generationen nachhaltig verpflichtet. Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Wir gehen sparsam mit Ressourcen um und halten die Einwirkung auf die Umwelt gering. Wir unterstützt umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter.

f) Geschäftsgeheimnisse
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften verpflichten ihre Mitarbeiter, Betriebs- / und Geschäftsgeheimnisse zu beachten. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt.

g) Lieferanten
Die Prime Work Services und ihre Gesellschaften verpflichten sich, die Grundsätze und Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen und einzuhalten und bestmöglich in ihrem beruflichen Alltag zu implementieren.

V. United Nations Global Compact

Als Anhang: Die Prinzipien des Global Compact beruhen auf einem weltweiten Konsens, der sich herleitet aus

  • der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und
  • dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen:

Menschenrechte
1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und

2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen
3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für

4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,

5: die Abschaffung der Kinderarbeit und

6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.

Umweltschutz
7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,

8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und

9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Korruptionsbekämpfung
10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.